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   VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08   

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VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08 (https://dejure.org/2009,7651)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.10.2009 - 6 A 2113/08 (https://dejure.org/2009,7651)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 (https://dejure.org/2009,7651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 AWV, § 27 Abs 1 AWG
    Atemschutzfilter als Rüstungsgut

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlehnung der Auslegung des in der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung) gebrauchten unbestimmten Rechtsbegriffs "besonders konstruiert" an den Wortlaut der Ausfuhrliste; Erkennbarkeit des militärischen Zwecks eines Guts aus seiner objektiven ...

  • Judicialis

    AWG § 4; ; AWG § 7; ; AWG § 27 Abs. 1; ; AWV § 5; ; VO (EG) Nr 428/2009 vom 05.05.2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 4; AWG § 7; AWG § 27 Abs. 1; VO 428/2009/EG
    Anlehnung der Auslegung des in der Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung) gebrauchten unbestimmten Rechtsbegriffs "besonders konstruiert" an den Wortlaut der Ausfuhrliste; Erkennbarkeit des militärischen Zwecks eines Guts aus seiner objektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 193
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 225/06

    Gegenstand, der besonders für militärische Zwecke konstruiert ist (Bestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Dem von dem Hersteller oder Ausführenden angenommenen Verwendungszweck ist nur als weiteres Kriterium für die Auslegung Bedeutung zuzulegen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - 5 StR 225/06 -, NJW 2007, 1893, 1894).

    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz ("Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal 'besonders konstruiert' (u.a. 'für die Herstellung von Munition') auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll") möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 FgE 296/05 [richtig: 1 StR 296/95 - d. Red.] , wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.

    Hierbei ist einmal die Konstruktion eines Produkts selbst - also seine (technische) Beschaffenheit und Geeignetheit - und zum anderen - mit der dargestellten Einschränkung - der Zweck der Herstellung, also der vom Produzenten angenommenen Verwendungszweck, bei dem auch die Entstehungsgeschichte Berücksichtigung finden kann, zu betrachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2007, a.a.O.).

  • BGH, 26.06.2008 - AK 10/08

    "Entwickeln" von Kriegswaffen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Möglich ist vielmehr auch, dass das Erlangen der technologischen Voraussetzungen für eine Eigenproduktion bereits bekannter Kriegswaffen oder militärisch bedeutsamer Produkte im Vordergrund steht (vgl. BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - AK 10/08 -, wistra 2008, 432).
  • LG Essen, 25.01.2008 - 56 KLs 31/07

    Genehmigungspflichtigkeit der Ausfuhr von Stromaggregaten in den Irak gem. § 5

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Ein weiterer Bewertungspunkt kann sein, ob die Bauelemente eines zusammengesetzten Produkts für sich genommen ebenfalls besonders konstruiert für militärische Zwecke sind, d.h. ob die weiteren technischen Eigenschaften gerade aus einer Bestimmung für militärische Kampfeinsätze resultieren (vgl. Landgericht Essen, Urteil vom 25.01.2008 - 56 KLs 31/07 -, juris).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Des Weiteren ist neben der Bindung an den Wortlaut einer Norm, nicht jedoch an den Buchstaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 u.a. -, BVerfGE 35, 263, 278), der Sinn und Zweck der Vorschrift zu erforschen, wobei die systematische und die teleologische Auslegungsmethode gleichzeitig und nebeneinander Anwendung finden dürfen.
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Erforderlich ist, dass derjenige, der sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des abgeschlossenen Verwaltungsakts beruft, zumindest in Ansätzen dartut, dass in absehbarer Zeit die Wiederholung des angegriffenen Verwaltungsakts droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 113 Rdnr. 33b).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Ein solches Interesse liegt vor, wenn die hinreichend konkrete Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt gegenüber dem Antragsteller ergehen wird (BVerwG, Urteil vom 12.10.2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Diese Regelung soll unnötige Feststellungsklagen vermeiden, wenn für die Rechtsverfolgung eine andere unmittelbarere und wirksamere Klageart zur Verfügung steht, sei es auch in einem anderen Rechtsweg (BVerwG, Urteil vom 18.10.1985 - 4 C 21.80 -, NJW 1986, 1826, 1829).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Die Notwendigkeit einer solchen an objektiven Kriterien orientierten Auslegung wird vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. März 2007 (5 StR 225/06, wistra 2007, 267 = NJW 2007, 1893 = BGHSt 51, 262) unter Abgrenzung zu seiner früheren nach ihrem Leitsatz ("Position 0018 A der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz stellt mit dem Tatbestandsmerkmal 'besonders konstruiert' (u.a. 'für die Herstellung von Munition') auf den Zweck ab, dem eine der dort genannten Anlagen nach den Vorstellungen ihres Erbauers oder Lieferanten dienen soll") möglicherweise anders deutbaren Entscheidung vom 23. November 1995 (Az. 1 FgE 296/05 [richtig: 1 StR 296/95 - d. Red.] , wistra 1996, 145 = NJW 1996, 1355 = BGHSt 41, 348) ausdrücklich hervorgehoben.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 17.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Nachdienenspflicht und Verlängerung des

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Ein Fall, in dem die Darlegung der konkreten Gefahr des erneuten Erlasses des Verwaltungsakts deshalb entbehrlich ist, weil ein schutzwürdiges Interesse unter dem Blickwinkel der Wiederholungsgefahr ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1996 - 8 C 17.96 -, BVerwG 102, 184), liegt hier nicht vor.
  • VGH Hessen, 09.03.2006 - 6 UE 3281/02

    Pfandpflicht nach der VerpackV; unzulässige Feststellungsklage

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08
    Danach kann die Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.03.2006 - 6 UE 3281/02 -, NVwZ 2006, 1195, zum Vorrang einer Anfechtungsklage).
  • VGH Hessen, 16.07.1999 - 12 UE 2818/98

    Feststellungsklage - Statusdeutscher

  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Diesem objektiven Auslegungsansatz hat sich - soweit ersichtlich - die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte angeschlossen (VG Frankfurt, Urt. vom 17. Februar 2005 - 1 E 7512/03 - juris - Rdn. 30 f.; Hess. VGH, Urt. vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 - juris - Rdn. 47 ff.).
  • VGH Hessen, 16.08.2016 - 6 A 1996/14

    Spezialgläser als Rüstungsgut

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine eng am Wortlaut der Ausfuhrliste - einschließlich der Anmerkungen - orientierte Auslegung geboten, um zweifelsfrei das Erfordernis der Genehmigungspflicht feststellen zu können; das gilt sowohl für das Strafrecht (BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 225/06 -, BGHSt 51, 262) als auch für das öffentliche Recht (Hess. VGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, ESVGH 60, 98).

    Der Senat hat in dem vorbezeichneten Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 - folgenden Leitsatz aufgestellt:.

  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20

    Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen

    Eine einzelstaatliche Regelung wie § 3 Abs. 3 AtG wird deshalb nicht von vorrangigem Unionsrecht verdrängt, wenn die nationale Exportkontrollvorschrift unter eine der Öffnungsklauseln der unionsrechtlichen Regelungen fällt, die in der Dual-Use-Verordnung in verschiedenen Kontexten vorgesehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - StB 27/09 -, Rn. 102 ff., juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, Rn. 36 , juris; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, Rn. 4, juris, zur Anwendbarkeit von Exportbeschränkungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz neben der Dual-Use-Verordnung).
  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2019 - 5 K 7970/17

    Kabelbaum mit Tarnbeleuchtung als Rüstungsgut

    Hierbei sind die Verwendung vergleichbarer Begriffe und - soweit vorhanden - die in den Anmerkungen vorgegebenen Auslegungskriterien zu berücksichtigen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, juris).

    Maßgeblich - und für die Berücksichtigung des Herstellungszwecks ausreichend - ist vielmehr, ob es sich um einen Verwendungszweck handelt, den die Liste selbst als nicht bezeichnet und damit von dem Genehmigungserfordernis ausnimmt" (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, juris Rn. 51 - 53; fortgeführt Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. August 2016 - 6 A 1996/14 -, juris Rn. 38 ).

  • FG Hamburg, 05.12.2017 - 4 K 12/17

    Zollrecht; Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel des

    Gleichzeitig ist der Sinn und Zweck der Vorschrift zu erforschen, wobei systematische und teleologische Auslegungsmethoden nebeneinander zum Anwendung kommen (Hess. VGH, Urt. v. 14.10.2009, 6 A 2113/08, juris Rn. 49).
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin

    Gleichzeitig ist der Sinn und Zweck der Vorschrift zu erforschen, wobei systematische und teleologische Auslegungsmethoden nebeneinander zur Anwendung kommen (vgl. HessVGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, juris, Rn. 49).
  • FG Hamburg, 01.03.2017 - 4 V 23/17

    Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo -

    Gleichzeitig ist der Sinn und Zweck der Vorschrift zu erforschen, wobei systematische und teleologische Auslegungsmethoden nebeneinander zum Anwendung kommen (Hess. VGH, Urt. v. 14.10.2009, 6 A 2113/08, juris Rn. 49).
  • VG Frankfurt/Main, 02.06.2021 - 5 K 570/18

    Auskunft zur Güterliste ist kein Verwaltungsakt

    Für die Klärung solcher Zuordnungen greift nicht § 44a VwGO durch, sondern ist die Feststellungsklage statthaft (vgl. HessVGH, Urteil vom 26. September 2018 - 6 A 789/17 -, BeckRS 2018, 28852 = juris Rn. 32 bis 36; ders., Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 A 2113/08 -, BeckRS 2009, 42056 = juris Rn. 28).
  • VG Köln, 21.08.2019 - 10 K 5308/17
    Auch die teleologische Auslegung, die gleichzeitig und neben der systematischen Auslegungsmethode Anwendung finden kann, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.10.2009 - 6 A 2113/08 -, juris, Rn. 49, führt zu einer engen Auslegung des Krankheitsbegriffs in § 6 Abs. 2 Satz 3 2. HS BVFG.
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